Annulierungsbedingungen

 

Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Buchung zu einem Törn kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Skad GmbH zustande. Mit der Anmeldung/Buchung bestätigen Sie, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und als festen Bestandteil des Vertrages anerkennen.

 

Vertragsinhalt
Das gebuchte Reisedatum, Revier und die Reisedauer sind Vertragsinhalt. Damit ist in erster Linie die Unterkunft auf einer Yacht garantiert. Die Beförderung kann insbesondere wegen gefährlichen Wind- und Wetterverhältnissen oder plötzlichen technischen Problemen eingestellt werden. Sofern die Yacht weiterhin als Unterkunft genutzt werden kann, sind Ersatzansprüche wegen Nicht-Beförderung ausgeschlossen. Nicht Vertragsinhalt sind das eventuell genannte Schiff, der namentlich erwähnte Skipper, sowie die Reiseroute oder darin genannte Ziele. Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren Vertragsbedingungen. Diese gelten gegenüber dem Reisebüro!

 

Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren, bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern o.ä. kann skad GmbH die Preise anpassen und an den Kunden übertragen. Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen bei Vertragsabschluss.

 

Zahlung
Der Ganze Betrag ist ab dem Zeitpunkt der Buchung geschuldet, ausser es ist anders beim Produkt selbst vermerkt (z.B. Flex-Törns).

 

Annullation / Umbuchungen / Versicherungen
Bei Annullationen / Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Person, maximal jedoch 300.– pro Auftrag. Bei Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z.B. Vercharterer, Schiffseigner, Transportgesellschaften)
Individuelle Törns können grundsätzlich nicht annulliert werden.
Die Annullierungsgebühren bei Rücktritt betragen:
Bis 70 Tage vor Törnbeginn 50% des Törnpreises
69 bis 21 Tage vor Törnbeginn 70% des Törnpreises
0 bis 20 Tage vor Törnbeginn 100% des Törnpreises
Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Falle verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Eine Annullation durch skad GmbH hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Der Törnpreis kann in diesem Fall teilweise zurückerstattet werden. Bei Abbruch der Reise werden Ihnen die ersparten Aufwendungen vergütet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (no-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
Bei der Buchung eines Flex-Törns kann die skad GmbH die Reise sechs Wochen vor Beginn annullieren, falls nicht vier Buchungen vorhanden sind. In diesem Fall wird der ganze bereits bezahlte Teilbetrag zurückerstattet.

 

Beanstandungen
Beanstandungen müssen bereits während der Reise schriftlich festgehalten und vom Skipper bestätigt werden. Ohne dies kann nicht auf Ihre Beanstandung eingegangen werden. Beanstandungen müssen bis spätestens 8 Tage ab dem letzten Törntag schriftlich bei skad GmbH eingegangen sein.

 

Haftung
Die skad GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und unsere Profi-Skipper haben eine Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche das Risiko bei grobfahrlässigen Handlungen decken. Auf allen Charteryachten besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Ausnahme Budgettörns: Bei Budgettörns sind alle Versicherungen Sache der Teilnehmer und die skad GmbH weder der gestellte Skipper verfügen in diesem Fall über eine entsprechende Versicherung. In einem Schadenfall wird jegliche Haftung durch die skad GmbH abgewiesen.
Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn diese auf ein Versäumnis seitens Teilnehmer, Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Es besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch skad GmbH oder den Leistungsträger unvorhergesehen eintritt oder nicht abgewendet werden konnte. Die Teilnehmer sind verpflichtet Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen und bei Zweifel der Seetauglichkeit, diese von einem Arzt bestätigen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, die Haftung von skad GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schätzt der Skipper das Risiko eines einzelnen Teilnehmers aus medizinischen Gründen für den einzelnen Teilnehmer oder für die restliche Crew zu hoch ein, kann jeder Teilnehmer jederzeit von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Für daraus resultierende Kosten kann skad GmbH nicht haftbar gemacht werden.

 

Gerichtsstand Islikon im März 2017